Pauschalbetreuung

 

Die gesetzlich geforderten Datenschutzmaßnahmen mit einer standardisierten Vorgehensweise und anhand vielfach erprobter Modelle und Templates in Ihrem Unternehmen umsetzen: das ist unsere Leistung, wenn Sie sich für ein Service-Paket im Rahmen unserer Pauschalbetreuung entscheiden.
Im Rahmen dieses Service-Pakets erbringen wir für Sie unsere Leistungen als kontinuierlichen Beratungs- und Betreuungsprozess, der dauerhaft die datenschutzrechtliche Absicherung Ihres Unternehmens sicherstellen soll.

Dabei kann die DDI – Deutsches Datenschutz Institut GmbH als externer DSB Ihres Unternehmens bestellt werden oder Ihren internen DSB bei seiner Tätigkeit unterstützen.

Unsere Pauschalbetreuung beginnt mit der Ersterhebung der ggf. bereits durchgeführten Datenschutzaktivitäten. Daran schließen sich die Ermittlung der benötigten Informationen, die Erstellung der notwendigen Dokumente und die Erarbeitung von Datenschutz-Konzepten an, um die Daten- und IT-Sicherheit sowie den Schutz personenbezogener Daten in den Organisationen unserer Kunden sicherzustellen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil sind die Mitarbeiterschulungen zum datenschutzgerechten Verhalten am Arbeitsplatz.

Unter anderem beinhaltet unsere Pauschalbetreuung folgende Maßnahmen:

  • Erhebung des Ist-Zustands der Datenschutz-Aktivitäten und -Dokumentation
  • Prüfung der Unternehmens-Webseite auf Einhaltung der Anforderungen des Datenschutzes
  • Unterstützung bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen, Unternehmensrichtlinien und anderer Dokumente zum Datenschutz
  • Beratung bei komplexen Datenverarbeitungen (insbesondere bei neuen Prozessen) in datenschutzrechtlicher Hinsicht
  • Mitarbeiter-Sensibilisierung und -Schulung zum Thema Datenschutz
  • Unterstützung bei der Erhebung der vorhandenen technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO
  • Unterstützung bei der laufenden Kontrolle und ggf. der erforderlichen Anpassung der TOM
  • Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Unterstützung bei der Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (falls notwendig)

 

All dies erfolgt mit standardisierten Templates und Abläufen, die zum einen eine hohe Güte der Ergebnisse garantieren, zum anderen durch langjährigen Einsatz und fortlaufende Anpassungen und Verbesserungen effektives und zielorientiertes Arbeiten möglich machen.